Das Amt des Notars


Das Amt des Notars
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale des Notars
Wie wird man eigentlich Notar?


Das Amt des Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts. Er ist jedoch in den meisten Fällen kein staatlicher Beamter, sondern selbständig. Es ist im Prinzip genauso wie beim Schornsteinfeger, der die ihm zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben als "beliehener Unternehmer" im eigenen Namen ausführt.

Anders als der Rechtsanwalt vertritt er auch nicht eine Partei, eine Seite. Der Notar muß ein unabhäniger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten sein, der jedem gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Wie der Beruf des Notars ausgeübt wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Am häufigsten (zu zwei dritteln in Deutschland) findet man den "Nur Notar", der deshalb auch als Spezialist angesehen werden kann.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 11.000 als Notare tätige Juristen. Viele wissen eigentlich nicht genau, was diese Berufsgruppe eigentlich macht und wozu das gut sein soll. Man geht zum Notar, weil das eben so "vorgeschrieben ist" wenn man ein Haus oder ein Grundstück kauft, aber eigentlich ist ist es nur kostenträchtig und zeitraubend.

Der Gesetzgeber schreibt in der Tat die Mitwirkung des Notars in vielen Fällen vor. Besonders in Fällen wo es um Geschäfte von weitreichender Bedeutung geht. Diese können wirtschaftlicher, finanzieller oder persönlicher Natur sein, wie der Immobilienkauf, das Testament oder der Ehevertrag und verlangen deshalb eine Beglaubigung oder Beurkundung.

Die Idee ist, daß eine neutrale und rechtskundige Person beraten und unterstützen soll. Den am Geschäft beteiligten Partnern sollen die Reichweite und die Konsequenzen ihres Vorhabens klargemacht werden. Der Notar hat darauf zu achten, - auch dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben - daß kein am Geschäft beteiligter übervorteilt wird. Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung. Zuständig ist für die Notare in Neustadt an der Weinstraße die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken.




Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale des Notars

Die Aufgabe des Notars unterscheidet sich ganz wesentlich von der des Rechtsanwalts:
Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich nur die Interessen "seines" Mandanten wahrzunehmen. Im Gegensatz dazu hat der Notar gerade die Aufgabe unbedingt unparteiisch zu sein und darauf zu achten, dass kein Beteiligter benachteiligt wird. Der Notar muss ermitteln, was jeder der Beteiligten erreichen will und einen Weg finden, der beiden Interessen gleich Rechnung trägt. Auf Neudeutsch wird diese Tätigkeit inzwischen als "Mediation" bezeichnet, und sie ist tatsächlich die wichtigste Aufgabe des Notars.

Sie sollten nicht zögern, dem Notar umfassend Auskunft auf seine Fragen zu geben, auch wenn Ihnen ein Punkt unwichtig erscheint. Nur so setzen Sie den Notar in die Lage, die "richtige" Urkunde zu erstellen - er ist dabei auch auf ihre Angaben angewiesen. Was Sie dem Notar anvertrauen, behält er für sich, er unterliegt der Schweigepflicht.

Der Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben.

Der Sinn notarieller Regelungen liegt natürlich auch darin zu verhindern, dass wegen eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes später Streit oder gar ein Prozess entsteht.

Sollte es doch einmal zum Streit kommen - und selbst der allerbeste Notar kann das nicht verhindern - ist der Vorteil einer notariellen Urkunde, daß sie als eines der besten Beweismittel gilt und anerkannt ist. Ausdruck dafür ist das Dienstsiegel. Mit diesem steht der Notar dafür ein, dass der in der Urkunde aufgeführte Inhalt mit den Erklärungen der Beteiligten übereinstimmt.

Die Neutralität des Notars wird auch sichergestellt und ermöglicht durch seine Unabhängigkeit. Er ist in der Regel kein Beamter, was bedeutet, daß er auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko arbeitet. Damit haftet er für selbstverschuldete Schäden mit seinem ganzen Vermögen. Er ist unabhängig von Behörden und hat keine Vorgesetzten, die ihm Vorschriften machen könnten. Richtschnur für die Arbeit des Notars sind nur Recht und Gesetz.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Notare nach Belieben verfahren können. Schon bei der Zulassung zum Beruf muß klar sein, daß jeder Notar fachlich und persönlich geeignet sein muß. Außerdem muß er einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abzulegen. Die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften bis hin zur korrekten Abrechnung der Gebühren werden regelmäßig vom Landgerichtpräsident überprüft. Bei Beschwerden kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.






Wie wird man eigentlich Notar?

Historisch gewachsen sind in Deutschland drei verschiede Formen des Notariats: der Nur-Notar, der Anwalts-Notar und der Beamten-Notar. Was wo praktiziert wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Nur-Notare sind - wie der Name schon vermuten läßt - ausschließlich als Notare tätig und sind in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und den rheinischen Teilen Nordrhein-Westfalens zu finden. Da sich Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz befindet, handelt es sich also bei unserem um ein Nur-Notariat.

Anwalts-Notare üben den Notarberuf neben dem des Rechtsanwaltes aus. Man findet sie vor allem in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den westfälischen Gebieten Nordrhein-Westfalens.

Den Beamten-Notar, der im Gegensatz zum Nur- und Anwalts-Notar - vom Staat besoldet wird, kennt man in Baden-Württemberg. Mit der Einschränkung, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart alle drei Notariatsformen nebeneinander existieren und im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe das Notariat durch Richter ausgeübt wird.

Alle Notare - mit Ausnahme der Beamten-Notare im OLG-Bezirk Stuttgart - müssen ein juristisches Studium und die Referendarzeit mit überdurchschnittlichem Erfolg absolviert und die Befähigung zum Richteramt erworben haben. Nur-Notare müssen das Zweite Staatsexamen mit besonders guten / sehr guten Noten absolvieren, um in den Vorbereitungsdienst als Notarassessor aufgenommen zu werden. Der Anwärterdienst dauert mindestens drei Jahre. Der angehende Notar wird dabei einem erfahrenen Notar, einer Notarkammer oder dem Deutschen Notarinstitut in Würzburg zur Ausbildung zugewiesen, um weitere Spezialkenntnisse zu erwerben
Anwalts-Notare müssen mehrere Jahre erfolgreich als Rechtsanwälte praktiziert haben. Während dieser Zeit müssen sie sich durch Notarvertretungen und den Besuch von Kursen fortzubilden, um die relevanten Berufskenntnisse zu erwerben.