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Der Notar beurkundet bzw. beglaubigt beispielsweise:
Kaufverträge über Grundstücke,
Eigentumswohnungen und Erbbaurechte, Bauträgerverträge über Neubauobjekte,
Tauschverträge, Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden
oder Dienstbarkeiten aller Art (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte,
Wohnungsrechte), Aufgebotsanträge über verlorengegangene
Grundschuldbriefe, Schenkungen, übergaben im Wege vorweggenommener Erbfolge an
Kinder oder im Wege ehebedingter Zuwendung an den Ehepartner, Teilungen von
Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des einzelnen Verkaufs
oder auch aus steuerlichen Gründen, Bestellungen von Erbbaurechten,

Eheverträge mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich,
Scheidungsvereinbarungen bei einvernehmlicher Trennung, Adoptionsanträge,

Testamente und Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge,
Erbschaftsausschlagungen,
Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften
zur Eintragung in das Handelsregister, Gründungen von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, Verkäufe und überlassungen
von GmbH- Geschäftsanteilen, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von
GmbH's oder der Hauptversammlung von AG's, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen
und andere Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz, Liquidationen und
Anmeldungen zum Vereinsregister,

Beglaubigung von Abschriften, Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen,
Erteilung gewisser Bescheinigungen über den Inhalt des Handelsregisters,
Vermittlung von Auseinandersetzungen, Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von
Vermögensverzeichnissen oder Wechselprotesten. In zunehmendem Maße werden
Notare zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des staatlichen
Gerichtsverfahrens als von den Vertragsparteien wegen ihrer Sachkunde frei
gewählte Schiedsrichter tätig.

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