Typische Beurkundungen





Grundstücksrecht
Familienrecht
Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
weitere Zuständigkeiten



Der Notar ist Spezialist in der Gestaltung von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte. Sein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.



Der Notar beurkundet bzw. beglaubigt beispielsweise:

Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte, Bauträgerverträge über Neubauobjekte, Tauschverträge, Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden oder Dienstbarkeiten aller Art (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte), Aufgebotsanträge über verlorengegangene Grundschuldbriefe, Schenkungen, übergaben im Wege vorweggenommener Erbfolge an Kinder oder im Wege ehebedingter Zuwendung an den Ehepartner, Teilungen von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des einzelnen Verkaufs oder auch aus steuerlichen Gründen, Bestellungen von Erbbaurechten,

Eheverträge mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich, Scheidungsvereinbarungen bei einvernehmlicher Trennung, Adoptionsanträge,

Testamente und Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge, Erbschaftsausschlagungen,

Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften zur Eintragung in das Handelsregister, Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, Verkäufe und überlassungen von GmbH- Geschäftsanteilen, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbH's oder der Hauptversammlung von AG's, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und andere Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz, Liquidationen und Anmeldungen zum Vereinsregister,

  • Vollmachten aller Art, Patientenverfügungen, Schuldanerkenntnisse und viele andere Erklärungen.

Beglaubigung von Abschriften, Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen, Erteilung gewisser Bescheinigungen über den Inhalt des Handelsregisters, Vermittlung von Auseinandersetzungen, Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von Vermögensverzeichnissen oder Wechselprotesten. In zunehmendem Maße werden Notare zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des staatlichen Gerichtsverfahrens als von den Vertragsparteien wegen ihrer Sachkunde frei gewählte Schiedsrichter tätig.