Ein Termin beim Notar





Wie kommt ein Termin zustande?
Wann geht man am besten zum Notar?
Welcher Notar ist zuständig?




Wie kommt ein Termin beim Notar zustande?


Nehmen wir als Beispiel den Kauf einer Immobilie:
Bevor Sie sich an den Notar wenden, haben Sie sich im Laufe von Gesprächen und Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner auf bestimmte Eckdaten des abzuschließenden Geschäfts geeinigt. Die Immobilie, die Sie kaufen wollen haben sie besichtigt, auf mögliche Mängel geprüft und Sie sind sich über den Preis einig geworden mit dem Verkäufer. Ihre Bank ist bereit, den nicht aus Ihren Eigenmitteln zu deckenden Kaufpreisteil zu finanzieren. Wenn die Dinge nun soweit fortgeschritten sind, sollten Sie sich auf jeden Fall jetzt um einen Termin beim Notar kümmern.






Wann geht man am besten zum Notar?


Meine Empfehlung ist, sich möglichst frühzeitig an den Notar zu wenden, das heißt, wenn sie denken, daß es zum Vertragsabschluß kommen wird. Je früher sie Ihn einschalten, je besser. Auch weil es Ihnen die Möglichkeit gibt von seinem Rat und seiner Erfahrung bei der Gestaltung des Vertrages zu profitieren.

Das Einfachste ist, einen Termin zu einer mündlichen Vorbesprechung der Angelegenheit, zu vereinbaren. Dies kann auch kurzfristig und telefonisch geschehen. Können Sie bei dieser Vorbesprechung schon grobe Angaben über den Verkäufer und das Grundstück machen, geben Sie dem Notar die Möglichkeit sich schon zum ersten Besprechungstermin wichtige Unterlagen, wie den Grundbuchauszug zu beschaffen.
Noch besser ist es, alle Vertragsbeteiligten können den Termin zur Vorbesprechung persönlich wahrnehmen. Denn so können offene Punkte direkt verhandelt werden.
Der Notar steht Ihnen also nicht erst zur Beurkundung, sondern schon bei diesem Vorgespräch persönlich zur Verfügung.

Für ein solches Vorgespräch entstehen - sollte der Vertrag nicht zustande kommen - normalerweise keine Kosten.

Oft ist eine notarielle Urkunde nicht auf Anhieb verständlich für den Laien. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie deshalb den Notar bitten, Ihnen einen Vorab-Entwurf zu schicken, der es Ihnen ermöglicht das Dokument in Ruhe zu lesen. In den Beurkundungsverhandlungen können sie dann Ihnen unklare Punkte gezielt ansprechen oder sich auch nochmal alles in einem separaten Besprechungstermin erläutern lassen.

Die vorbereitete Urkunde wird dann dann im anschließenden Beurkundungstermin nochmal vom Notar vorgelesen und erläutert. Mit den Unterschriften der Beteiligten und der des Notars unter die Urkunde ist der Termin beendet.

An Beurkundungsverhandlungen schließt sich in der Regel noch eine mehr oder weniger aufwendige Vollzugstätigkeit an. Um diese Dinge müssen Sie sich jedoch nicht selbst kümmern. Das ist Aufgabe des Notars.

Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, um den lastenfreien Erwerb des Käufers zu sichern, wird der Käufer vom Notar zur Zahlung aufgefordert. Ist der Kaufpreis dann geflossen, holt er eine entsprechende Bestätigung des Verkäufers ein. Zu dessen Schutz läßt er dann das Eigentum erst umschreiben, wenn der Verkäufer den Kaufpreiserhalt quittiert hat. Schließlich werden alle Beteiligten vom vollständigen Vollzug des Vertrags informiert.

Schon der Vollzug eines einfachen Grundstückskaufvertrags ist ein recht komplexer Vorgang, der wohl organisiert und geplant sein will. Der Notar muß sicherstellen, daß ausbleibende Unterlagen falls erforderlich in angemessener Frist angemahnt werden, damit den Beteiligten kein unnötiger Zeitverlust entsteht und somit auch kein finanzieller Nachteil.






Welcher Notar ist zuständig?


An welchen Notar Sie sich wenden, können Sie frei entscheiden. Es spielt insbesondere keine Rolle, wo Sie wohnen oder wo das Kaufgrundstück liegt. Der Beurkundungstermin muss aber grundsätzlich im Amtsbereich des mit der Beurkundung betrauten Notars stattfinden. Soll heißen: Die Wirksamkeit einer Beurkundung ist durch jeden Notar im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gegeben!!

Nach der Bundesnotarordnung wird jedem Notar ein bestimmter Ort als 'Amtssitz' zugewiesen. Dies ist grundsätzlich der Bereich, in dem er sich bewegen darf, sprich, in dem er ohne Genehmigung etc. auch zu den dort befindlichen kranken oder sonstigen Personen ins Haus kommen kann, die ihrerseits daran gehindert sind, zu ihm in das Büro zu kommen.
Zum Notar andererseits - also an seinen Amtssitz - darf jeder kommen, also auch Personen, die nicht am Amtssitz des Notars wohnen. Auch das Vertragsobjekt (Grundstück, Gesellschaft etc.) muss nichts mit diesem Ort zu tun haben.
Mit anderen Worten:

Sie dürfen sich den Notar Ihres Vertrauens frei wählen, sofern Sie bereit sind, zu ihm zu kommen! Den für Sie nächsten Notar finden Sie im Telefonbuch oder, nachdem Sie sich schon mal im Internet befinden, auch über die einzelnen Notarkammern.