Warum zum Notar? - Fallbeispiele | ||||
Unser Selbstverständnis
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Unser Selbstverständnis |
Der Notar ist vor allem ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht, der ein äffentliches Amt bekleidet. Nicht nur die wirtschaftlichen Zusammenhänge sollte beim Rechtsrat und der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, daß die gefundenen Läsungen praktikabel und konfliktvermeidend sind. Der Notar muß daher auch äber soziale Kompetenz verfägen. Wir beraten nicht nur rund um die Beurkundung. Wir sorgen auch fär eine mäglichst rasche Abwicklung. Darüberhinaus erteilen wir Rechtsrat, erstellen juristische Gutachten, prüfen Vertragsentwürfe und vermitteln in Konfliktsituationen. |
Warum zum Notar? - FallbeispieleDaß es auch ohne Notare geht, zeigt beispielsweise ein Blick auf andere Rechtsordnungen, insbesondere die anglo- amerikanische.Es gibt in den USA zwar "notary public", aber deren Aufgabe entspricht in keiner Weise derjenigen der deutschen Notare. Sie haben eine reine Beglaubigungsfunktion, bestätigen also beispielsweise die Echtheit von Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten. Eine Zulassung für diese Tätigkeit ist leicht zu erlangen und steht jedem offen, der bereit ist, an einem Vorbereitungsseminar teilzunehmen und eine Zulassungsgebühr zu zahlen. Deutsche Notariate orientieren sich am französischen Vorbild, wie es unter Kaiser Napoleon entstanden ist. Die wichtigste Aufgabe des Notars dieser Art, besteht in der umfassenden Vorbereitung, Beurkundung und anschließenden Abwicklung von Verträgen und sonstigen Erklärungen aller Art und reicht somit weit äber eine bloße Beglaubigungsfunktion hinaus. Unser Gesetz schreibt vor Allem bei wirtschaftlich besonders bedeutsamen Geschäften die Mitwirkung des Notars vor. Damit sind beispielsweise Grundstücksgeschäfte gemeint. Der Notar kann und wird aber auch zu Rate gezogen, wenn ein Rechtsgeschäft nicht beurkundungspflichtig ist, wie beispielsweise ein Testament. Warum aber sollte man Geld ausgeben für eine Urkunde, die man auch selbst schreiben kann? Dazu zwei einfache Beispiele: Beispiel 1 Eheleute Schmitt haben zwei Kinder A und B. Privatschriftlich wird folgendes gemeinsames Testament verfasst: Beispiel 2 Ein Ehepaar hat einen gemeinsamen Sohn A. Darüberhinaus hat der Ehemann ein Kind K aus seiner geschiedenen ersten Ehe, das bei seiner Mutter lebt. Die Eheleute wohnen in einem Einfamilienhaus im Wert von 200.000 Euro, das beiden zu gleichen Teilen gehärt. Weiteres Vermägen ist nicht vorhanden. Am Beispiel dieser Fälle aus dem Bereich des Erbrechts ist leicht erkenntlich, daß der Laie selbst bei vermeintlich einfachen Gestaltungen schnell überfordert ist. Es muß also jemanden geben, bei dem er sich beraten lassen kann. |